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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.10.1959 - 2 C 53/58   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.10.1959 - 2 C 53/58 (https://dejure.org/1959,8307)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.10.1959 - 2 C 53/58 (https://dejure.org/1959,8307)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Oktober 1959 - 2 C 53/58 (https://dejure.org/1959,8307)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1960, 350
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58

    Rechtsmittel

    Zur Begründung dieser Ansicht bedarf es keiner abschließenden Stellungnahme zu der Frage, ob es im Rahmen des Beamtenverhältnisses als eines "besonderen Gewaltverhältnisses" eine interne Sphäre gibt mit der Folge, daß die innerhalb dieser Sphäre ergehenden Maßnahmen als bloße "innerdienstliche Weisungen" von der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle ausgenommen sind (vgl. u.a. Ule, Gerichtlicher Rechtsschutz im Beamtenrecht, S. 26 f., Bachof, Festschrift für Laforet, S. 285 f., insbesondere S. 298 f.; Hess. VGH, Urteil vom 17. Februar 1956, ESVGH 6, 40; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 1959 - V OVGA 43/58 -, Amtsbl. Schl.-H. 1959, Beilage "Entscheidungen", Nr. 35 S. 7), oder ob etwa aus anderen Gründen der gerichtliche Rechtsschutz jedenfalls im Rahmen eines Beamtenverhältnisses Einschränkungen unterworfen ist (vgl. u.a. Obermayer DÖV 59, 311; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Oktober 1959, DÖV 1960, S. 350 und ZBR 1960, S. 385 m.Anm. von Widtmann; Leisner, DVBl. 1960 S. 617 [621]; Menger VerwArch. 1960 S. 375 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1960 - 4 A 2/59

    Behinderung des Vorsitzenden des Örtlichen Personalrats; Abgrenzung der

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